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Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

  • iqama
  • 13. März
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. März

Die Einbürgerung in Deutschland ist ein wichtiger Schritt für viele Menschen, die dauerhaft hier leben. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie nicht nur das Wahlrecht, sondern auch eine größere rechtliche Sicherheit und mehr Freiheiten innerhalb der EU. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eingebürgert zu werden?

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 wurden einige Bedingungen gelockert, während andere Anforderungen strikter geregelt wurden. In diesem Beitrag erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen allgemeinen Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland.


1. Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland


Grundsätzlich müssen Antragsteller mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben, um die Einbürgerung zu beantragen. Vor der Gesetzesreform galt eine Frist von acht Jahren, diese wurde jedoch verkürzt.

In bestimmten Fällen kann die Aufenthaltsdauer weiter reduziert werden:

  • Drei Jahre Aufenthalt sind ausreichend, wenn besondere Integrationsleistungen nachgewiesen werden, z. B.:

    • Hervorragende Sprachkenntnisse (mindestens C1-Niveau)

    • Besonders gute schulische oder berufliche Leistungen

    • Ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft

    • Andere außergewöhnliche Integrationsleistungen

  • Für Ehepartner deutscher Staatsbürger kann die Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt erfolgen, sofern die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht.

Diese verkürzten Fristen sollen gut integrierten Menschen die Möglichkeit geben, schneller die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.


  1. Rechtmäßiger Aufenthaltsstatus


Um eingebürgert zu werden, benötigen Sie einen dauerhaften oder langfristigen Aufenthaltstitel. Dazu zählen beispielsweise:

  • Eine Niederlassungserlaubnis (unbefristetes Aufenthaltsrecht)

  • Eine Daueraufenthaltserlaubnis-EU

  • Eine Aufenthaltserlaubnis, die langfristig zum Daueraufenthalt führen kann (z. B. Blaue Karte EU oder Aufenthaltstitel für Fachkräfte)

Ihr Aufenthalt muss kontinuierlich und legal sein – längere Unterbrechungen oder illegale Aufenthaltszeiten können zu Problemen im Einbürgerungsverfahren führen.


  1. Ausreichende Deutschkenntnisse

Ein wichtiger Bestandteil der Einbürgerung sind Sprachkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Nachgewiesen werden können diese durch:

  • Ein Sprachzertifikat (z. B. von Goethe-Institut, TELC oder ÖSD)

  • Den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses

  • Einen deutschen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland

Für ältere Personen (ab 67 Jahren) oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können in Einzelfällen Ausnahmen gemacht werden.


  1. Bestehen des Einbürgerungstest

Jeder Einbürgerungsbewerber muss Kenntnisse über das politische und gesellschaftliche System Deutschlands nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch den Einbürgerungstest, der folgende Themenbereiche umfasst:

  • Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland

  • Deutsche Geschichte und Kultur

  • Grundrechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers

Der Test besteht aus 33 Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Wer bereits einen deutschen Schulabschluss besitzt, ist von diesem Test befreit.


  1. Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts

Um eingebürgert zu werden, müssen Sie in der Lage sein, Ihren eigenen Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld oder Sozialhilfe) zu finanzieren.

Das bedeutet, dass Sie:

  • Einer festen Arbeit nachgehen oder über ausreichendes Einkommen verfügen

  • Keine Sozialleistungen beziehen oder zumindest nicht dauerhaft darauf angewiesen sind

  • Im Ruhestand über eine gesicherte Rente oder andere finanzielle Mittel verfügen

In Ausnahmefällen, z. B. wenn eine unverschuldete Notlage vorliegt, kann die Behörde dennoch eine positive Entscheidung treffen.


  1. Straffreiheit als Voraussetzung

Einbürgerungsbewerber müssen grundsätzlich strafrechtlich unauffällig sein.

Schwerwiegende Verurteilungen können die Einbürgerung ausschließen, insbesondere:

  • Freiheitsstrafen ohne Bewährung

  • Wiederholte oder schwere Straftaten

  • Politisch motivierte oder extremistische Straftaten

Geringfügige Geldstrafen (z. B. unter 90 Tagessätzen) sind meist kein Hindernis, werden aber dennoch geprüft.


  1. Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung


Jeder Einbürgerungsbewerber muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Das bedeutet, dass Sie:

  • Die Werte des Grundgesetzes respektieren

  • Sich aktiv zur Demokratie bekennen

  • Keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Aktivitäten unterstützen

Neu hinzugekommen ist eine explizite Regelung, dass Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit ein Einbürgerungshindernis darstellt. Ebenso ausgeschlossen von der Einbürgerung sind Personen, die Polygamie (Mehrehen) praktizieren oder befürworten.


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