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Einbürgerung beschleunigen?

  • iqama
  • 13. März
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Apr.


Die deutsche Einbürgerung ist an klare Voraussetzungen geknüpft – doch es gibt auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die bestimmten Personengruppen den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern. Nicht jeder muss die vollen fünf Jahre Wartezeit erfüllen oder sämtliche Anforderungen in gleicher Weise nachweisen.


In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen besondere Regelungen gelten und welche Erleichterungen es bei der Einbürgerung gibt.




Schnellere Einbürgerung für Ehepartner deutscher Staatsbürger

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von deutschen Staatsbürgern können sich schneller einbürgern lassen als andere Antragsteller. Während normalerweise eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren erforderlich ist, gilt für sie eine verkürzte Frist:


  • Drei Jahre Aufenthalt in Deutschland reichen aus.

  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss mindestens zwei Jahre bestehen.


Alle anderen Voraussetzungen – etwa Sprachkenntnisse (B1), gesicherter Lebensunterhalt und Verfassungstreue – müssen jedoch auch Ehepartner erfüllen.


Einbürgerung für in Deutschland geborene Kinder


Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit – es sei denn, sie erfüllen eine besondere Regelung:


  • Mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren in Deutschland rechtmäßig leben und eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzen.


Trifft dies zu, erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und muss später nicht eingebürgert werden.


Einbürgerung für Kinder und Jugendliche


Kinder und Jugendliche können oft gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, selbst wenn sie die vollen fünf Jahre Aufenthalt noch nicht erreicht haben.


  • Minderjährige unter 16 Jahren: Können gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, sofern die Eltern alle Voraussetzungen erfüllen.

  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren: Müssen den Antrag selbst stellen und die üblichen Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse und ein eigenes Bekenntnis zur Verfassung erfüllen.


Ein Vorteil für Kinder und Jugendliche ist, dass sie keinen Einbürgerungstest absolvieren müssen.


Erleichterungen für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte


Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte können sich unter den allgemeinen Voraussetzungen einbürgern lassen, jedoch gibt es einige Erleichterungen:


  • Ihre Aufenthaltszeit in Deutschland wird bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung als Flüchtling gezählt – nicht erst ab der Erteilung eines langfristigen Aufenthaltstitels.

  • Sie müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, wenn ihnen dies aus politischen oder humanitären Gründen nicht zugemutet werden kann.

  • Die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung kann im Einzelfall gelockert werden, wenn die betroffene Person aufgrund ihres Status keinen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hatte.


Dennoch müssen auch Flüchtlinge den Einbürgerungstest bestehen und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.


Staatenlose und heimatlose Personen


Für staatenlose Menschen gibt es eine Sonderregelung nach der sogenannten „Erleichterten Einbürgerung für Staatenlose“ (§ 8 StAG).


  • Wer in Deutschland geboren wurde und staatenlos ist, kann bereits nach sechs Jahren Aufenthalt eingebürgert werden.

  • Für Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit oder besondere Flüchtlingsgruppen kann es ebenfalls Erleichterungen bei der Nachweispflicht von Dokumenten geben.


Verkürzte Wartezeit für besonders gut integrierte Personen


Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 ermöglicht eine schnellere Einbürgerung für Personen, die außergewöhnlich gut integriert sind.


Bereits nach drei Jahren Aufenthalt kann eine Einbürgerung erfolgen, wenn der Antragsteller:


  • Deutschkenntnisse auf C1-Niveau besitzt (statt B1),

  • Sehr gute schulische oder berufliche Leistungen nachweist,Sich besonders gesellschaftlich engagiert, z. B. in Vereinen, ehrenamtlicher Arbeit oder Sozialdiensten.


Diese Regelung belohnt Menschen, die sich überdurchschnittlich gut integriert haben, indem sie ihnen früher die Möglichkeit gibt, Deutsche zu werden.


Einbürgerung für hochqualifizierte Fachkräfte und Studierende


Für ausländische Fachkräfte und Akademiker, die mit der Blauen Karte EU oder anderen qualifizierten Aufenthaltstiteln in Deutschland sind, gibt es zwar keine direkte Sonderregelung für die Einbürgerung, aber sie können häufig von der schnelleren Einbürgerung bei besonderer Integration (drei Jahre) profitieren.


  • Wer erfolgreich in Deutschland arbeitet, eine solide wirtschaftliche Basis hat und C1-Deutschkenntnisse nachweisen kann, kann schneller eingebürgert werden.

  • Internationale Studierende, die in Deutschland studiert und anschließend eine Arbeit gefunden haben, können sich nach fünf Jahren oder – bei besonderen Integrationsleistungen – schon nach drei Jahren einbürgern lassen.


Sonderregelungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen


Ältere Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können unter bestimmten Bedingungen von den strengen Sprach- und Testanforderungen befreit werden:


  • Senioren (ab ca. 67 Jahren) können im Einzelfall von der schriftlichen Sprachprüfung befreit werden, wenn das Erlernen der Sprache für sie unzumutbar ist.

  • Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten müssen unter Umständen keinen Einbürgerungstest oder Sprachtest absolvieren, wenn sie nachweisen können, dass ihnen das Erlernen der Sprache aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.






Eine Niederlassungserlaubnis ist ein wichtiger Schritt für Ausländer, um langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie bietet Ihnen Sicherheit und Stabilität, da sie Ihnen erlaubt, sich unbegrenzt in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die je nach individueller Situation variieren können. Hier kommt die Expertise von Iqamah Rechtsanwälte ins Spiel, um Ihnen bei der Erfüllung der Anforderungen zu helfen und den Antragsprozess zu erleichtern.

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

  1. Frühzeitige Planung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihres Antrags, um genügend Zeit für eventuelle Rückfragen oder zusätzliche Dokumente zu haben.

  2. Vollständige Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt vorlegen, um Verzögerungen zu vermeiden.

  3. Professionelle Beratung: Nutzen Sie die Dienste von Experten wie Iqamah Rechtsanwälte, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt ist und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

  4. Klare Kommunikation: Halten Sie stets den Kontakt mit den Behörden aufrecht und beantworten Sie alle Rückfragen zeitnah und präzise.

Warum Iqamah Rechtsanwälte?

Bei Iqamah Rechtsanwälte verstehen wir die Komplexität des Einwanderungsrechts und sind spezialisiert auf die Bedürfnisse von Ausländern, die in Deutschland sesshaft werden möchten. Unser engagiertes Team steht Ihnen mit Fachwissen und maßgeschneiderter Beratung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis erfolgreich ist. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Unterstützung bei Ihrer Antragstellung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Iqamah Rechtsanwälte ist Ihre vertrauenswürdige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Einwanderungsrecht in Deutschland.

 
 
 

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